1. Erwähnung der Burg Blankenhorn
1. Erwähnung der Burg Blankenhorn

    Der Bau der Burg und seine Gründe

 

Historische Fakten sprechen eine Sprache, die bauhistorische Untersuchung eine andere: 

Die 1. Urkundliche Erwähnung der Burg Blankenhorn stammt vom 18.Okt. 1241:

Heinrich I. von Neuffen bestätigt in einer auf der Burg ausgestellten Urkunde mit Zustimmung seiner Söhne Heinrich II. und Gottfried eine Schenkung an das Kloster Wald bei Sigmaringen.

 

 

 

Schaut man sich aber die Bauweise der Burg, die Beschaffenheit des Buckelquadermauerwerk und andere bauhistorische Datierungshilfen an (Bearbeitung der Quaderbossen, verwendete Werkzeuge, gefundene Steinmetzzeichen ), so liegt die Bauzeit / der Baubeginn doch etwas früher:

Burg Blankenhorn (zumindest der Hauptteil) wurde höchstwahrscheinlich zwischen 1220 und 1235  gebaut, d.h. der Baubeginn dieser mächtigen und zweifellos teuren Anlage fällt genau in die Zeit der größten Machtfülle Heinrichs von Neuffens. Über den Bauablauf und ursprüngliche Planungen wird zu einem späteren Zeitpunkt berichtet!

 

Aber was war genau die Motivation für den Bau einer so starken Burg weit entfernt vom eigenen Machtbereich (ca. 2-3 Tagesreisen)? Eigentlich muß man hier nur 2 und 2 zusammenzählen, und schon kommt man fast von alleine auf eine Vielzahl von Gründen:

 

  • Für sein neu erworbenes und isoliertes Gebiet (s. Artikel "Schenkung oder Erbe?") benötigt Heinrich von Neuffen einen repräsentativen Wohn- und Verwaltungssitz, der Macht und Stärke ausstrahlt und weithin sichtbar ist
  • Durch die durch sein Gebiet verlaufende Reichsstraße Cannstatt-Speyer besitzt der Neuffer wie bereits erwähnt eine gute und sprudelnde Einnahmequelle durch das eigentlich nur dem König vorbehaltene  Geleitrecht. Das Geleitrecht war ursprünglich königliches Hoheitsrecht und bedeutete den Schutz Reisender, insbesondere von Kaufmannszügen, durch dazu beauftragte oder berechtigte Personen. Anfangs wurden Händler von Geleitreitern oder -mannschaften begleitet, später wurden Geleitbriefe ausgestellt, welche der Reisende käuflich erwerben mußte. Damit verpflichtete sich der Straßenbesitzer, in unserem Fall die Herren von Neuffen, zu Schadensersatz bei Überfällen in seinem Gebiet.Im heiligen römischen Reich deutscher Nation wurden die Händler durch den "Straßenzwang" angehalten, die so genannten Geleitstraßen zu nutzen, was den Grundherren zwar Arbeit bescherte, gleichzeitig aber ein gutes Einkommen sicherte.

         Wenn man so will, ist dies eine frühe Form der Reiseversicherung!

die Schildmauer von Süd-West
die Schildmauer von Süd-West
  • Durch die exponierte Bergspornlage, die Vorburg und die 18m hohe Schildmauer ist die Burg Blankenhorn sehr wehrhaft und schwer einnehmbar. Durch seine Position als Regent von Schwaben und seinen Einfluß auf den jungen König hat Heinrich von Neuffen sicher mächtige Feinde, benötigt also einen sicheren Wohnsitz, wenn er sich im Zabergäu aufhält.
  • Blankenhorn liegt um 1220 keineswegs abseits der Verkehrswege, sondern inmitten des neuffischen Besitzes im Zabergäu. die Wege von Güglingen und dem Burgweiler Eibensbach zur Reichsstraße und ins benachbarte Kirbachtal führen genau an der Vorburg vorbei und sind somit für den Burgherren leicht kontrollierbar.

 

Im Jahr 1220 ist aus der Sicht des aufstrebenden Neuffeners der Bau dieser Burg ein logischer Schritt und eine lohnende Investition in die Zukunft:

  • das Amt des schwäbischen Regenten und des Erziehers des jungen Königs sowie die Bekanntschaft mit Kaiser Friedrich II. zeigen Heinrich von Neuffen in einer starken Machtposition.
  • die ursprüngliche staufische Politik der Stärkung der Reichsstädte und Ministerialen wird seine Macht mittelfristig noch weiter ausbauen.
  • die Sicherung des neuffischen Besitzes im Zabergäu ist angesichts der dort herrschenden Kräfte durchaus notwendig.
  • mit Blankenhorn besitzt die Familie dann 4 starke Burgen (weitere: Hohenneuffen, Winnenden und Achalm).
  • Die Reichsstraße im Gebiet der Burg bietet eine gute und sichere Einnahmequelle.
  • Heinrich v. Neuffen kann jedem seiner Söhne ein finanziell unabhängiges Gebiet mit starker Burg vermachen, ohne zusammengehörende Ländereien auseinanderzureißen.

Doch wie heißt der bekannte Spruch: es kommt meistens anders als man denkt!

Die große Weltpolitik durchkreuzt die sicherlich berechtigten Hoffnungen Heinrich von Neuffens auf Macht, Wohlstand und die langlebige Vergrößerung der familieneigenen Güter.

Nach der verlorenen Schlacht im Swiggerstal und der damit verbundenen Gefangenschaft werden Vater und Söhne von Neuffen zwar bald begnadigt und erscheinen auch wieder am Königshof, spielen aber im Gegensatz zur Zeit vor 1235 keine tragende Rolle mehr.Die Burg Achalm, welche Heinrichs Vater als staufisches Lehen geerbt hatte, wird wieder eingezogen.

Diese wohldurchdachte Maßnahme Friedrichs II. hilft uns als gutes Beispiel bei der Bestimmung von Bauzeit und Besitzverhältnisse der Burg Blankenhorn:

  1. nach 1235 hätte Heinrich von Neuffen durch seine Unterstützung Heinrich (VII.) sicher kein Allodialgut der Staufer mehr erhalten => die Burg gehörte ihm schon vorher
  2. jeder Besitz, den er von Heinrich (VII.) erhalten hätte, wäre 1235 analog zur Burg Achalm auch eingezogen worden =>wahrscheinlich war das Gebiet im Zabergäu eine kaiserliche Schenkung oder ein allodifiziertes Lehen.
  3. Heinrich v. Neuffen hätte nach der Schlacht im Swiggerstal sicherlich keine Erlaubnis mehr erhalten, eine so große und wehrhafte Burg zu bauen.
  4. bei einer wahrscheinlichen Bauzeit von 10-15 Jahren und unter Berücksichtigung der 1. urkundlichen Erwähnung der Burg im Besitz Heinrichs muß er mit dem Bau also spätestens 1231 angefangen haben.
  5. Durch bestimmte Merkmale der Burg ( Steinmetzzeichen, Beschaffenheit der Buckelquader und des Hauptportals, Verwendung der Steinzange) kann aber davon ausgegangen werden, daß der Baubeginn wohl um 1220 datiert werden kann.

 

 

das Wappen Gottfrieds v. Neuffen
das Wappen Gottfrieds v. Neuffen

 

Der Name der Burg 

 

Für die Namensfindung der Burg Blankenhorn gibt es mehrere Ansätze in der Literatur:

 

1.)    Die Erbauer der Burg, die Herren von Neuffen hatten ihren ursprünglichen Stammsitz auf der Burg Weißenhorn. Die überlieferte Schreibweise „ Blanchenhorn“ könnte als Anspielung auf die Stammburg gedeutet werden.

 

2.)    Das Wappen der Herren von Neuffen zeigt 3 glänzende Hifthörner (Signalhörner). Auch diese „blanken Hörner“ werden von mehreren Quellen als Namensgeber angesehen.

 

3.)    Die eigentliche Lage der Burg: der Bergsporn, auf dem die Burg steht, war zur damaligen Zeit aus Verteidigungsgründen und zur Bauholzbeschaffung gerodet, ragte also völlig „blank“ und exponiert in das Zabergäu hinein.

 

 

Da im Hochmittelalter die französische Sprache als vornehm galt und die Edelfreien von Neuffen als sehr gebildet und sprachgewand beschrieben werden, ist die 1. Variante der Namensgebung am wahrscheinlichsten. Eindeutige Quellen gibt es aber nicht, die diese These untermauern.

 

©2013/Stefan Weber

Das Titelbild stammt vom 1. Mai 2024.

Logo IG Burg Blankenhorn
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